EDV-Sachverständiger
Diplom-Informatiker Holger Beese

Langendorfer Straße 32
06667 Weißenfels

Tel.: 03443 341813
Fax: 03443 341814

info@edv-sachverstaendiger-beese.de
www.edv-sachverstaendiger-beese.de

geprüft durch den VSD e.V.
(Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V.)

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Die Ausgangslage
Moderne Informationstechnologie erlangt durch ihre zentrale Bedeutung im Unternehmen immer mehr Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.

Dabei basieren unternehmerische Entscheidungen immer häufiger auf korrekten Daten und Informationen, die mit Hilfe von modernen EDV-Systemen produziert und verarbeitet werden. 
Zahlreiche Vorgänge des Wirtschaftslebens verlangen Gutachten eines EDV & Sachverständigen, die ein Unternehmer beispielsweise Behörden, Geldinstituten, Geschäftspartner oder anderweitig vorlegen muss.
Tritt in Ihrer EDV ein schädigendes Ereignis auf, so stellt ein EDV-Sachverständiger in einem Gutachten den entstandenen Schaden nach Umfang und Höhe fest.

Geraten Sie als Unternehmer der IT-Branche in Konflikt mit Ihrem Kunden, oder sind Sie als Kunde mit den Leistungen eines Lieferanten aus der IT-Branche nicht zufrieden, so benötigen Sie einen Fachmann, der Sie unterstützt, eskalierende Probleme bereits in frühem Stadium aufzufangen und kostengünstig zu regeln. Denn je weiter ein Konflikt vorangeschritten ist, desto teuerer und schwieriger wird zumeist die Lösung.

Haben Sie als Lieferant von IT-Lösungen Ihre Pflicht erfüllt und warten vergeblich auf die Abnahme und Begleichung der Rechnung durch den Kunden? Verzögert der Kunde mit dubiosen, nicht nachvollziehbaren Mängeln die Zahlung? Auch in diesem Fall benötigen Sie die Hilfe des EDV - Sachverständigen.

Haben Sie als Entscheidungsträger nur wenige EDV-Kenntnisse und stehen vor Entscheidungen, die Sie nicht alleine fällen können, dann berät und unterstützt Sie der EDV-Sachverständige beim Finden und Treffen der Entscheidung.
  
Die Lösung: Der EDV-Sachverständige
Der EDV-Schachverständige hilft Ihnen als geprüfter und zertifizierter IT-Fachmann Ihre Probleme zu lösen. Die Zertifizierung durch den Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V. setzt dabei neben der nachzuweisenden langjährigen Berufserfahrung den durch eine Prüfung zu bestätigenden Nachweis der nötigen Fachkenntnisse voraus.

Als zertifizierter EDV-Sachverständiger biete ich Ihnen folgende Dienste an:
  • Beratung
  • Technische Mediation
  • Wertermittelungen
  • Gutachten zur Darlegung von Tatsachen
  • Gutachten mit einer Wertbestimmung
  • Gutachten für die Schadensregulierung
  • Gutachten für die Schadensregulierung
  • Gutachten für die Schadensregulierung
  • Gerichtsgutachten im Zivil- und Strafverfahren
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    Beratung
    Grade in einem sehr komplexen Bereich wie dem der Informationstechnik sind Sie, selbst wenn Sie über Fachkenntnisse in der EDV verfügen, oft auf Beratung durch einen außenstehenden, neutralen Fachmann angewiesen. Hier kann Ihnen der EDV-Sachverständige professionelle Beratung und Unterstützung bei der Einführung oder Weiterentwicklung von Methoden und Verfahren in Ihrem IT-Umfeld anbieten.
     
    Technische Mediation
    Immer wieder zeigt sich, dass ein Gericht ein wenig geeigneter Ort ist, um komplexe Sachverhalte aus der EDV zu klären. Mit der technischen Mediation biete ich Ihnen die Möglichkeit, Konflikte schnell, außergerichtlich und ergebnisbezogen zu klären.
     
    Gutachten
    Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes bzw. die Bewertung eines Objektes in Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel.
     
    Gutachten zur Darlegung von Tatsachen
    Ein EDV-Sachverständiger kann beauftragt werden, um gegebene Zustände und Eigenschaften von Hardware, Software und Methoden festzustellen und funktional zu bewerten. Dazu gehören die Beschreibung der Zweckbestimmung des zu begutachtenden Objektes, seiner Vorzüge und/oder Mängel und die Begutachtung seiner Gebrauchstauglichkeit.
     
    Gutachten mit einer Wertbestimmung
    Im Rahmen von Insolvenzen, Unternehmensübergängen, z.B. Kauf, Verkauf, Verschmelzung, Erbschaft, Spenden oder Reorganisation, bestimmt ein Wertgutachten den Geldwert einer EDV-Anlage oder der Software.
     
    Gutachten für die Schadensregulierung
    Aufnahme von Schadenskomponenten, optische und visuelle Untersuchungen, technische Prüfung und Schadensumfangsanalyse, Ermittlung der Schadensursache, Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungsmöglichkeiten, Unterlagenprüfung, Zeitwertberechnung der Schadensgeräte, Restwertbestimmung und Ermittlung der Entsorgungskosten.
     
    Gerichtsgutachten im Zivil- und im Strafverfahren
    Im Rahmen von Gerichtsgutachten ist es die Aufgabe eines EDV - Sachverständigen, dem Gericht Erfahrungsgrundsätze aus dem EDV - Bereich zu vermitteln und Fakten zu beurteilen. Hier kommt es insbesondere darauf an, komplexe technische Zusammenhänge in einer allgemeinverständlichen Form darzulegen.